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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der StudyLingua AG



1 Geltungsbereich
1.1 Die StudyLingua AG (nachfolgend „Anbieter“) bietet sowohl die Vermittlung von Reiseleistungen als auch die Erbringung von Reiseleistungen in eigener Verantwortung an.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der StudyLingua AG gelten für alle Verträge über die Vermittlung oder die Erbringung von Reiseleistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der auf der Website unter www.studylingua-sprachreisen.de oder in sonstigen Katalogen des Anbieters beschriebenen Reiseleistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.3 Ein Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website oder im Katalog des Anbieters. Danach kann sowohl die Erbringung von Reiseleistungen in eigener Verantwortung des Anbieters als auch die bloße Vermittlung von Reiseleistungen zwischen dem Kunden und einem Reiseanbieter (nachfolgend „Leistungsträger“) geschuldet sein.
2.2 Sofern der Anbieter bestimmte Reiseleistungen nicht in eigener Verantwortung erbringt sondern diese lediglich vermittelt, weist er in seinen Angeboten und den entsprechenden Reiseunterlagen ausdrücklich darauf hin.
2.3 Schuldet der Anbieter nach dem Vertragsinhalt lediglich die Vermittlung von Reiseleistungen, gelten für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages sowie gegebenenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers.

3 Vertragsschluss
3.1 Die auf der Website oder im Katalog des Anbieters beschriebenen Reiseleistungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Anbieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
3.2 Der Kunde kann sein Angebot telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Anmeldeformular abgeben. Bei einer Buchung über das Online-Anmeldeformular gibt der Kunde nach Eingabe seiner persönlichen Daten und durch Klicken des Anmelde-Buttons im abschließenden Schritt des Anmeldeprozesses ein rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages bzw. eines Reisevertrages ab. Sofern die Willenserklärung des Kunden auf Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages gerichtet ist, liegt hierin zugleich ein Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem Leistungsträger.
3.3 Der Anbieter kann das Angebot des Kunden durch eine schriftliche oder elektronisch übermittelte (Fax oder E-Mail) Reisebestätigung innerhalb von zehn Tagen annehmen. Sofern die Willenserklärung des Kunden auf Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages gerichtet ist, liegt hierin zugleich die Annahme des Angebots des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem Leistungsträger. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde den Sicherungsschein gemäß § 651k Abs. 3 BGB, sofern es sich nicht nur um die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung (wie etwa eine Übernachtung oder eine Beförderungsleistung) handelt. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Reisebestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Anbieter gegebenenfalls auf Fehler oder Abweichungen hinzuweisen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt ein neues Angebot des Anbieters vor, an das der Anbieter für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der vorgenannten Bindungsfrist dem Anbieter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Anzahlung oder Restzahlung erklärt oder die Reise antritt.
3.4 Meldet der Kunde weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er bei der Reiseanmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
3.5 Handelt es sich bei dem Kunden um eine minderjährige Person, so erfordert der Vertragsabschluss zwischen dem Anbieter und dem minderjährigen Kunden die Einwilligung bzw. Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen. Der Anbieter behält sich vor, in diesem Fall den Vertragsschluss von dem Nachweis einer entsprechenden Einwilligung bzw. Genehmigung sowie von dem Abschluss einer Reise- und Krankenversicherung abhängig zu machen.
3.6 Erfolgt die Buchung durch ein Unternehmen oder eine Einrichtung, so wird Vertragspartner ausschließlich das Unternehmen oder die Einrichtung, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.

4 Vertragspflichten des Anbieters
4.1 Durch den Reisevertrag wird der Anbieter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website oder im Katalog des Anbieters sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung.
4.2 Schuldet der Anbieter nach dem Inhalt des Vertrages die Vermittlung von Reiseleistungen, so hat er die zur Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen zu erbringen, einschließlich der zugehörigen Beratung sowie der Bereitstellung der Reiseunterlagen.
4.3 Im Falle der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen bzw. des Verkaufs von Flugscheinen ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden über die Identität des die Beförderungsleistung ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen bei der Buchung noch nicht feststeht, wird der Anbieter dem Kunden das Luftfahrtunternehmen benennen, welches die Beförderung voraussichtlich durchführen wird. Sobald das tatsächlich ausführende Luftfahrtunternehmen bekannt ist, wird der Kunde hierüber vom Anbieter informiert. Gleiches gilt für einen etwaigen Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Aufgrund international gültiger luftfahrtrechtlicher Bestimmungen bleibt es den Luftfahrtunternehmen vorbehalten, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Änderungen der vereinbarten Leistungen vorzunehmen. Auf solche Änderungen hat der Anbieter keinen Einfluss und muss daher auch nicht dafür einstehen.

5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die angegebenen Preise des Anbieters sind Endpreise. Zusätzliche Versandkosten – etwa für die postalische Übermittlung von Reiseunterlagen – fallen nicht an.
5.2 Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Kunden sind grundsätzlich nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten. Der Aushändigung eines Sicherungsscheines bedarf es nur dann nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, sie keine Übernachtung einschließt, der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt und/oder wenn nur eine einzelne Leistung (wie etwa eine Übernachtung oder eine Beförderungsleistung) vermittelt wird.
5.3 Sofern die Reise keine Flugbeförderungsleistung einschließt, sind nach Abschluss des Reisevertrages 25 % des Reisepreises, maximal aber ein Betrag von 400,- Euro als Anzahlung zu leisten.
5.4 Schließt die Reise auch eine Flugbeförderungsleistung ein, so ist diese nach Abschluss des Reisevertrages Zug um Zug gegen Aushändigung der hierfür erforderlichen Reiseunterlagen in voller Höhe zur Zahlung fällig. Für den Restbetrag gilt Ziffer 5.3 entsprechend.
5.5 Bei Abschluss einer Reiseversicherung gilt Ziffer 5.4 entsprechend.
5.6 Der verbleibende Restbetrag ist auf Anforderung frühestens fünf Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen, zu zahlen.
5.7 Erfolgt der Vertragsabschluss innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn, ist der Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen, verpflichtet.
5.8 Zahlungen können per Überweisung auf das vom Anbieter in der Rechnung angegebene Bankkonto erfolgen.

6 Änderungen des Reisepreises
6.1 Der Anbieter behält sich vor, im Falle einer nachweisbaren und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretenden Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises zu verlangen, wobei eventuelle Preiserhöhungen nur in dem Verhältnis vorgenommen werden können, in dem sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
6.2 Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn
• zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen,
• der Kunde mindestens 21 Tage vor dem Reisetermin über die Preisänderung informiert wird und
• der Anbieter dem Kunden die Preisänderung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes erklärt.
6.3 Beträgt die Preiserhöhung nach Vertragsschluss mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Anbieter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
6.4 Die Rechte nach Ziffer 6.3 hat der Kunde unverzüglich nach der Erklärung des Anbieters diesem gegenüber geltend zu machen.

7 Änderungen der Reiseleistungen
7.1 Der Anbieter behält sich vor, einzelne vertraglich vereinbarte Reiseleistungen zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur solche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, nicht vom Anbieter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
7.2 Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Anbieter dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
7.3 Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Anbieter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
7.4 Die Rechte nach Ziffer 7.3 hat der Kunde unverzüglich nach der Erklärung des Anbieters diesem gegenüber geltend zu machen.
7.5 Im Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte des Kunden (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.

8 Umbuchungen auf Verlangen des Kunden
8.1 Der Kunde kann Umbuchungen (z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o. ä.) nach Vertragsschluss nur bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn verlangen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Umbuchungsverlangens beim Anbieter maßgeblich.
8.2 Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Umbuchungen, so kann der Anbieter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 15 Euro verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Kunden nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Anbieter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Anbieter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.

9 Vertragsübertragung
9.1 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Anbieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
9.2 Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Anbieter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

10 Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn
10.1 Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten, sofern nicht nur eine einzelne Leistung (wie etwa eine Übernachtung oder eine Beförderungsleistung) vermittelt wird. Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht aus, ist er verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen an den Anbieter zu zahlen:
• bei Rücktritt bis zum 30.Tag vor Reisebeginn 25 % des Gesamtreisepreises, maximal aber einen Betrag von 400,- Euro,
• 29.-22.Tag vor Reisebeginn 25 % des Gesamtreisepreises,
• 21.-15.Tag vor Reisebeginn 40 % des Gesamtreisepreises,
• 14.-7.Tag vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises,
• ab dem 6.Tag vor Reisebeginn 65 % des Gesamtpreises,
• am Abreisetag 90 % des Gesamtpreises.
10.2 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.
10.3 Dem Kunden wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
10.4 Der Anbieter behält sich das Recht vor, anstelle der unter Ziffer 10.1 benannten Pauschalen eine höhere konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen und ersparten Aufwendungen konkret zu beziffern und zu belegen.
10.5 Bei Annullierung von vermittelten Flugbeförderungsleistungen und/oder Reiseversicherungen gelten die Annullierungskosten der jeweiligen Leistungsträger.

11 Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Kunden liegt (z.B. Krankheit), so ist der Anbieter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung nicht in Anspruch genommener Leistungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

12 Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
12.1 Weist der Anbieter in seinem Angebot sowie in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hin, dass die angebotene Reise nur bei Erreichen einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl stattfindet, so kann er bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, sofern er den Kunden in seinem Angebot sowie in der Reisebestätigung auch auf die Rücktrittserklärungsfrist ausdrücklich hingewiesen hat.
12.2 Der Anbieter wird dem Kunden die Erklärung nach Ziffer 12.1 unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis 14 Tage vor Reisebeginn zugehen lassen.
12.3 Macht der Anbieter von seinem Rücktrittsrecht nach Ziffer 12.1 Gebrauch, so kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Anbieter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
12.4 Der Kunde hat sein Recht nach Ziffer 12.3 unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Anbieters diesem gegenüber geltend zu machen.
12.5 Macht der Kunde nicht von seinem Recht nach Ziffer 12.3 Gebrauch, so wird der Anbieter dem Kunden einen bereits gezahlten Betrag unverzüglich zurückerstatten.

13 Kündigung infolge höherer Gewalt
13.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien den Vertrag kündigen.
13.2 Im Fall der Kündigung kann der Anbieter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich.
13.3 Der Anbieter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
13.4 Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

14 Mängelhaftung
14.1 Sind die Reiseleistungen mangelhaft, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. der Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung.
14.2 Der Kunde kann selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn der Anbieter nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist abhilft. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Anbieter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Kunden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
14.3 Für die Dauer des Mangels kann der Kunde die Minderung des Reisepreises nach § 638 Abs. 3 BGB verlangen, wenn er den Reisemangel beim Reiseleiter, oder falls dieser nicht erreichbar ist, beim Anbieter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter unzumutbar machen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
14.4 Der Kunde kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt wird und der Anbieter eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe ungenutzt verstreichen lässt. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Anbieter verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Dies gilt entsprechend, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Anbieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
14.5 Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Anbieter für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrags für den Kunden kein Interesse haben. Der Anbieter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten fallen dem Anbieter zur Last.
14.6 Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Anbieter nicht zu vertreten hat. Der Kunde hat die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.

15 Ausschlussfrist und Verjährung
15.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f (Abhilfe, Minderung, Kündigung wegen Mangels, Schadensersatz) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Anbieter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
15.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f verjähren abweichend von § 651g Abs. 2 BGB grundsätzlich in einem Jahr. Bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden des Anbieters verjähren die Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt am Folgetag des Tages, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

16 Haftungsbeschränkung
16.1 Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
• soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
• soweit der Anbieter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
16.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Anbieter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
16.3 Für alle gegen den Anbieter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Anbieter bei Sachschäden bis 4000 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
16.4 Im Rahmen bloßer Vermittlungsleistungen des Anbieters gemäß Ziffer 4.2 haftet der Anbieter nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund vertraglicher Pflichtverletzungen des Leistungsträgers im Hinblick auf die vermittelte Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter insoweit eine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen hat, dem Kunden eine bestimmte Eigenschaft der vermittelten Reiseleistung zugesichert hat, oder gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. Für Schäden, die dem Kunden aufgrund vertraglicher Pflichtverletzungen des Anbieters im Hinblick auf die Vermittlungsleistung entstehen, haftet der Anbieter unbeschränkt bei
• Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und/oder
• der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder
• der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters insoweit ausgeschlossen.

17 Einreisebestimmungen, Reisedokumente, Versicherung
17.1 Der Anbieter informiert den Kunden in seinem Angebot und in der Reisebestätigung über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes, wobei diese Auskünfte und Hinweise ohne Rechtspflicht erfolgen. Hierzu zählen insbesondere Informationen über die vom Kunden benötigten Reisedokumente wie etwa Reisepass, Visum oder über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die rechtzeitige Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente ist der Kunde selbst verantwortlich.
17.2 Der Kunde hat alle Nachteile, die ihm aus der Nichtbefolgung solcher Bestimmungen erwachsen, zu vertreten, sofern nicht der Anbieter schuldhaft eine ihm obliegende Aufklärungs- oder Informationspflicht verletzt hat. Eine solche Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für den Anbieter jedoch nur dann, wenn besondere ihm bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in der dem Kunden vorliegenden Leistungsbeschreibung enthalten sind. In diesem Fall kann der Anbieter ohne entgegenstehende Anhaltspunkte oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
17.3 Der Anbieter haftet weder für die Erteilung von Visa oder von sonstigen erforderlichen Dokumenten noch für deren rechtzeitigen Zugang beim Kunden, es sei denn, er hat die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände schuldhaft (mit-) verursacht.
17.4 Der Anbieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Für den Abschluss einer solchen Versicherung ist der Kunde selbst verantwortlich. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht.

18 Rechtswahl, Gerichtsstand
18.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen zugunsten des Kunden beinhalten, bleiben unberührt.
18.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Anbieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.




Kundeninformationen

1. Informationen über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen
1.1 Nutzt der Kunde für seine Buchung das Online-Anmeldeformular des Anbieters, muss er für die Abgabe seines Angebots folgende technische Schritte durchlaufen:


1) Eingaben der gewünschten Sprachkurse mit Unterkunft in das Anmeldeformular
2) Eingaben der Personalien gemäß Passdetails in das Anmeldeformular.
3) Auswahl der gewünschten Versicherung
4) Bestätigen der AGB
5) Absendung der Anmeldung
1.2 Die Annahme durch den Anbieter erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 3.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (siehe oben).

2. Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Buchungsdaten nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt.

3. Informationen über die technischen Mittel um Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen
Vor verbindlicher Abgabe der Buchung kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Anpassungen innerhalt 48 Stunden nach Erhalt der Sprachkurs-Buchungsbestätigung kostenlos zu tätigen.

4. Informationen über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.